1. ANWENDUNGSBEREICH
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle derzeitigen und zukünftigen Kaufverträge zwischen den Parteien, außer speziell schriftlich vereinbarten Abweichungen. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden in den zukünftigen Beziehungen zwischen den Parteien keine Anwendung, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich angenommen wurden.
2. AUFTRÄGE
Die erhaltenen Aufträge verstehen sich als Reservierungen und verpflichten Gamavuoto GmbH weder zu Teil- noch Gesamtlieferungen. Durch die Annahme der von Ihnen vergebenen Aufträge, werden diese unsere ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN, die auf der Rückseite unserer Dokumente gedruckt sind, von Ihnen ohne Vorbehalt zur Ausführung der Aufträge selbst angenommen. Aus kaufmännischen und verwaltungstechnischen Gründen werden wir keine Aufträge eines Nettobetrages von weniger als EURO 200,00 auf deutschem Gebiet und EURO 500,00 oder einem entsprechenden Gegenwert für andere Staaten ausliefern. Als Abweichung bezüglich der obigen Aussage behält sich Gamavuoto GmbH die Befugnis vor, Aufträge auch für einen geringeren Betrag anzunehmen, wenn diese sich im Laufe des Monats ansammeln und so der oben genannte Mindestbetrag erreicht wird. In Ausnahmefällen, wo ein Erreichen des Mindestrechnungsbetrages nicht möglich ist, liefern wir nach vorheriger Vereinbarung und Bewertung unseres Kaufmännischen Büros (RUC) auch Aufträge mit geringeren Beträgen aus.
3. LIEFERUNG
Die Lieferfristen haben Hinweischarakter und sind nicht bindend.
4. VERPACKUNG
Falls präzise in den Aufträgen beschriebene Anweisungen fehlen, erfolgt die Verpackung ohne Verrechnung von Kosten in Standard-Kartons und/oder -Plastiktüten, die von Gamavuoto als am besten geeignet erachtet werden. Falls andere Verpackungen als die vorher beschriebenen (die nicht dem Standard entsprechen) angefordert werden, werden die Kosten verrechnet.
5. TRANSPORTE UND AUSLIEFERUNGEN
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Rückgabe von Waren an: “E.X.W. AB WERK Frickenhausen Deutschland” (INCOTERMS Ausg. 2010 ff.) und reist auf Risiko und Gefahr des Auftraggebers. In keinem Fall und aus keinem Grund ist Gamavuoto GmbH verpflichtet, jeglichen Schadensersatz für eventuelle direkte und/oder indirekte Schäden zu entsprechen, die auf verspätete und vorgezogene Lieferungen und/oder das Fehlen von der gesamten Lieferung oder deren Teilen zurückzuführen ist. Wenn präzise Anweisungen fehlen, werden die Lieferungen auf die Weise ausgeführt, die von Gamavuoto GmbH als am besten geeignet betrachtet wird, ohne dass es hierbei zu Reklamationen kommen kann.
6. WARENRÜCKGABEN
Es werden keine Warenrückgaben ohne Autorisierung durch einen Verantwortlichen unseres Kaufmännischen Büros (RUC) angenommen. Auf Basis der üblichen Geschäftspraktiken können keine Materialrückgaben in Betracht gezogen werden, deren Lieferung mehr als 30 (dreißig) Tage vor der Rückgabeanfrage erfolgten. Dies gilt auch für Material, das nicht mehr in unseren offiziellen Katalogen vertreten ist.
7. REKLAMATIONEN
8 (acht) Tage nach dem Datum des Warenerhalts werden keine Reklamationen wegen offenkundigen Fehlern angenommen. Dies gilt ab dem Entdeckungsdatum wegen verdeckter Mängel, wobei der Auftraggeber ausdrücklich im Augenblick des Empfangs der gelieferten Teile deren Konformität überprüfen muss. Zu diesem Zweck gilt das Datum des Transportdokuments (DDT). Jede Reklamation muss Gamavuoto GmbH schriftlich mit der Angabe von Transportdokument (DDT), Lieferdatum, Artikelbeschreibung, Code des nicht konformen Artikels, der Mängelbeschreibung und der Menge der defekten Produkte mitgeteilt werden.
8. GARANTIE
Gamavuoto GmbH garantiert, dass die gelieferten Produkte mit dem übereinstimmen, was ausdrücklich vereinbart wurde. Die regelmäßige Gewährleistungs frist beträgt 6 Monate. Nach der ordnungsgemäßen Meldung des Auftragsgebers kann Gamavuoto GmbH innerhalb eines sinnvollen Termins bezüglich des Anfechtungsumfangs (nach seiner Wahl): a) Dem Auftraggeber kostenlos ab Werk gleichwertige Produkte wie die mangelhaften oder nicht mit dem Vereinbarten übereinstimmenden Produkte in gleicher Menge liefern;Gamavuoto GmbH kann in diesem Fall auf eigene Kosten die Rückgabe der defekten Produkte verlangen, die ihr Eigentum werden; b) schriftlich die Lösung des Vertrages erklären, wobei die Rückgabe des Preises gegen Rückgabe der gelieferten Produkte ebenfalls auf eigene Kosten angeboten wird. Die vorliegende Garantie übernimmt und ersetzt legale Garantien für Schäden und Konformität und schließt jede andere mögliche Haftung von Gamavuoto GmbH aus, die in jedem Fall von den gelieferten Produkten ausgeht; insbesondere kann der Auftraggeber keine weiteren Schadensersatzforderungen, Preisreduzierungen oder Vertragsauflösungen vorlegen. Nur bei Vorsatz oder schwerer Schuld von Gamavuoto GmbH kann der eventuelle Schadensersatz eines jeden Schadens an den Auftraggeber in jedem Fall nicht den Rechnungspreis der reklamierten Produkte überschreiten.
9. PREISE-BEZAHLUNG
Die Zahlungsmodalitäten entsprechen denen, die in der Rechnung vereinbart und wiedergegeben sind. Jegliche Verspätung oder Unregelmäßigkeit bei der Bezahlung gibt Gamavuoto GmbH das Recht, die Lieferungen auszusetzen oder die laufenden Verträge zu lösen. Außerdem besteht Anrecht auf einen Ersatz für die eventuellen Schäden. Gamavuoto GmbH hat in jedem Fall ab Ablauf der Zahlungsfrist, ohne Notwendigkeit einer Inverzugsetzung, Anrecht auf Verzugszinsen in kraft der Auftraggeber muss die vollständige Bezahlung auch im Fall einer Beanstandung oder eines Streitfalls vornehmen.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Produkte bleiben im Besitz von Gamavuoto GmbH bis die vollständige Bezahlung des Preises erfolgt ist.
11. TECHNISCHE NORMEN UND HERSTELLER-VERANTWORTLICHKEIT
Was die Eigenschaften der Produkte von Gamavuoto GmbH betrifft, werden die in Italien geltende Rechtsprechung sowie die technischen Normen Italiens berücksichtigt. Der Auftraggeber übernimmt vollständig das Risiko einer eventuellen Abweichung zwischen den italienischen Normen und denen des eventuell anderen Ziellandes der Produkte und hält Gamavuoto GmbH dafür schadlos. Gamavuoto GmbH garantiert die Leistungen der Produkte seiner Herstellung nur und ausschließlich im Bezug auf Verwendung, Ziele, Anwendungen, Kapazitäten, usw., die vom Unternehmen ausdrücklich angegeben wurden. Wenn der Auftraggeber die oben genannten Produkte weiter verkaufen sollte, so ist er verpflichtet und haftet dafür, seinen Käufern die betreffenden Hinweise zu geben. Falls Gamavuoto GmbH
seine Lieferung auf ein Muster, einen Entwurf und/oder Spezifikationen bezieht, die vom Auftraggeber stammen, wird Gamavuoto GmbH selbst, außer bei andersartiger schriftlicher Vereinbarung, für die Konformität seiner Leistung ausschließlich für die Eigenschaften des Musters verantwortlich sein. In jedem Fall wird Gamavuoto GmbH von jeglicher Haftung enthoben, die von der eventuellen Verletzungshandlung der Produkte stammt, die auf Bestellung nach dem industriellen Eigentumsvorbehalt von Dritten hergestellt wurden.
12. WERKZEUGE UND AUSRÜSTUNGEN
Werkzeuge und Ausrüstungen bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung und der Bezahlung der entsprechenden Rechnungen jeder Art der an den Auftraggeber erfolgten Lieferung im Besitz von Gamavuoto GmbH.
13. PREISLISTEN
Die in der Preisliste von Gamavuoto GmbH dargestellten Preise können sich je nach Marktnotwendigkeit oder in Verbindung mit Änderungen bei den Kosten von Rohstoffen, Personal, Energie, usw. ändern, ohne dass die Kundschaft in irgendeiner Weise informiert werden müsste.
14. KATALOGE
Alle Zeichnungen, Fotografien, technischen Daten, die in den Katalogen von Gamavuoto GmbH wiedergegeben sind, haben nur Hinweischarakter und sind nicht bindend. Gamavuoto GmbH behält sich das Recht vor, bei seinen Katalogen und Produkten jederzeit und ohne jegliche Vorankündigung alle Änderungen anzubringen, die das Unternehmen nach seinem unanfechtbaren Urteil zu Produktionszwecken und/oder zur Qualitäts-, Funktionalitäts- und Leistungsverbesserung als sinnvoll erachtet.
15. STREITFÄLLE
Für jeglichen Streitfall wird das deutsche Gesetz angewendet und auch bei Warenlieferungen ins Ausland wird ausschließlich der Gerichtshof von Stuttgart zuständig sein. Gamavuoto GmbH hat jedoch, nach seinem vollständigen Ermessen, die Befugnis beim Gerichtshof des Auftraggebers zu agieren.
Nicht im Katalog befindliches Material
Auf Anfrage nach vorherigen Vereinbarungen mit unserem technischen oder kaufmännischen Büro können wir Artikel mit anderen, als in den Tabellen angegebenen Materialien herstellen.
Copyright
Der vorliegende Katalog ist fester Bestandteil des technologischen Vermögens von Gamavuoto GmbH. Jegliche Imitation von auch nur Teilen seiner Ausstellungmethodik, einschließlich der Übersichtstabellen und grafischen Darstellungen, wird von Rechts wegen verfolgt.